Bumandra hat geschrieben:Mein Kommentar lasse ich mal außen vor ...
Wieso? Sind dir die militanten Smilies ausgegangen?
Es ist wirklich ätzend, aber immerhin muss sie sich die nächsten 3 Jahre in Acht nehmen. Denn die Bewährungsstrafe dauert länger als eine Haftstrafe. Ob es sie von weiteren Aktionen solcher Art abhalten wird... man wird sehen...
zum Urteil fehlen einem echt die Worte!!! Wird sie denn irgendwie überprüft oder ist bekannt was sie jetzt macht, beruflich und in Bezug auf Tierhaltung??
Ich finde es jetzt auch nicht wirklich prickelnd. Aber immerhin hat es schon mal einen symbolischen Wert. Viele gehen ja komplett staffrei aus solchen Aktionen hervor und sie hat jetzt immerhin eine Vorstrafe. Dass heißt, wenn sie son ein Ding noch mal abziehen sollte, auch wenn die Bewährungszeit vorbei ist, wird sie nicht mehr so glimpflich davon kommen. Und so schlimme es ist, sie ist vom Gesezt her gesehen bisher nicht aufgefallen, somit Ersttäter und somit blieb wohl erst mal nichts anderes als eine Bewährungsstrafe. Das muss einem nicht gefallen, entspricht aber nun mal leider unserer Rechtssprechung. Bleibt nur zu hoffen, dass sie in der Zivil-Klage wegen der Sachbeschädigung an dem Haus ordentlich was auf die Nuss bekommt, damit es für einen ordentlichen Denkzettel reicht. Ich denke mal nicht, dass Sonja Zietlow sich da auf einen Vergleich einlassen wird, so wie der Besitzer des Anwesens, welches sie vorher schon verwüstet hat. Ich denke, dass ihr das im Endeffekt mehr weh tun wird, als die Bewährungsstrafe.
Die Verhandlung gegen Gesa Kuhn (man darf den Namen nach der rechtskräftigen Verurteilung jetzt öffentlich nennen, immerhin etwas ) bezüglich der Zivilklage wegen des Schadenersatzes am Haus findet am 18. Mai 2011 um 14.00 Uhr, Raum 1038 (1.OG), Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Also, wer Lust hat...